AbbVie GmbH ist aufgrund des Beschlusses des OLG Wien vom 23.2.2024, 3 R 17/24b, verpflichtet, es ab sofort im geschäftlichen Verkehr in Österreich zu unterlassen, das Arzneimittel RINVOQ (Wirkstoff: Upadacitinib) für die Verwendung bei atopischer Dermatitis mit dem Claim "1ST LINE" und/oder sinngleich zu bewerben, wenn das jeweilige Werbemittel keinen deutlichen Hinweis enthält, dass das Arzneimittel bei Patienten im Alter von 65 Jahren und älter, bei Patienten mit einer atherosklerotischen kardiovaskulären Erkrankung in der Vorgeschichte oder anderen kardiovaskulären Risikofaktoren (wie aktuelle und ehemalige Langzeitraucher), und bei Patienten mit Risikofaktoren für maligne Erkrankungen (zB aktuelle oder zurückliegende maligne Erkrankungen) nur angewendet werden sollte, wenn keine geeigneten Handlungsoptionen zur Verfügung stehen.